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Förderung erneuerbarer Energieträger

Solar

€ 65,- pro m² für thermischen Solar bis max. € 400,- pro Hausnummer

Photovoltaik

€ 80,- pro kWp bis max. € 400,- pro Zählpunkt ausgenommen Anlagen unter 1 kWp
Speicher größer als 3 kWh, einmalig € 200,- pro Zählpunkt

FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN

Einhaltung der Bestimmungen des Baugesetzes, Vorlage der Rechnung samt Zahlungsnachweis und Fotodokumentation.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Alle Förderungen werden in Form von Stiefingtaler ausbezahlt.

Förderungen Sonstige

Klimaticket für Gemeindebürger

Die Marktgemeinde stellt derzeit zwei Klimatickets für die Gemeindebürger zum Ausleihen zur Verfügung.

Ausleihbedingungen:

  • das Klimaticket darf nur für max. einen Termin im Voraus reserviert werden

  • der Preis ist € 5,00 pro Ausleihtag pro Ticket

  • die Rückgabe erfolgt unbedingt im Gemeindeamt (sollte dieses jedoch bereits geschlossen sein bitte in den Briefschlitz einwerfen)

  • Kostenersatz bei Verlust des Tickets derzeit ca. € 600,00

Klimaticket für Studenten

Für Studenten (Personen bis zum 26. Lebensjahr - solange Anspruch auf Familienbeihilfe besteht) mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Georgen an der Stiefing gibt es gegen Vorlage der Inskriptionsbestätigung, den Zahlungsnachweis fürs Ticket (Top-Ticket, Klima-Ticket) und den Nachweis des absolvierten Semesters im Nachhinein eine Förderung von €70,00 pro Semester.

Die Auszahlung erfolgt in Stiefingtaler

 

Musikschulförderung

  • Durch die Umstellung auf das Schülerlnnen-Fördermodell kann das Land Steiermark die Musikschulbeiträge für öffentlich rechtliche Musikschulen nicht mehr vorschreiben und es obliegt grundsätzlich dem Musikschulerhalter die Höhe der Beiträge festzulegen. Das Land Steiermark gibt gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund jährlich eine Empfehlung der Tarife heraus, an denen sich auch die Gemeinde hält.

  • Musikschüler von Privaten Musikschulen werden mit 50 Prozent der Kosten gefördert. Obergrenze der Förderung ist der festgesetzte Tarif von der öffentlich rechtlichen Musikschule.

Die Auszahlung erfolgt in Stiefingtaler.

Tierzuchtförderung

Für die, der Gemeinde obliegende Aufgabe der Vatertierhaltung wird für Besamungen ein Zuschuss von der Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing gewährt.

weibliche Rinder (1 Besamung pro Tragerythmus nach Vorlage der Besamungsbestätigung)

12,00

Zuchtschweine (pro belegfähigem Schwein lt. AMA Tierliste, max. € 40,00 pro Betrieb)

0,73

Die Auszahlung erfolgt in Stiefingtaler.

Förderung für Erhaltung des Grünlandes

Schafe (pro Stück)

7,00

Pferde (pro Stück)

36,00

Rinder (pro Stück)

36,00

Die Auszahlung erfolgt in Stiefingtaler.

Förderung bei der Tierkörperverwertung

Die Marktgemeinde fördert die Abfuhr und Verwertung der Tierkörper mit 50 %.

Geburten

Eltern von Neugeborene erhalten in der Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing € 50,00 in Stiefingtaler, dazu ein Buch nach Auswahl für den Neuankömmling.

Abzuholen im Marktgemeindeamt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Jubilare

Alle runden und halbrunden Jubilare ab den 70 Geburtstag, mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Sankt Georgen an der Stiefing, werden vom Bürgermeister zu einem gemeinsamen Essen in einem unserer Wirtshäuser eingeladen.

Dazu gibt es € 40,00 in Stiefingtaler und einen Blumenstrauß (Frauen) oder eine Flasche Wein (Männer).